1. Anmeldung und Nebenabreden
Die Anmeldung zum Seminar erfolgt schriftlich auf umseitigem Formular. Die Anmeldung ist für den Bewerber verbindlich. Übersteigt die Zahl der Bewerber die Platzkapazität der Lehrveranstaltung behält sich der Veranstalter die Zulassung der Bewerber vor in Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.
2. Zahlung
Für Privatpersonen entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Seminarkosten bar am Tage der Veranstaltung. Teilnehmer, deren Kosten vom Arbeitgeber oder Dritten gezahlt werden, müssen dies durch eine Kostenübernahmebestätigung dokumentieren. Diese muss mindestens 3 Tage vor Schulungsbeginn vorliegen. Ausnahmen bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand gilt Pforzheim (Baden) soweit nicht kraft Gesetz der Gerichtsstand bestimmt wird.
3. Rücktritt
Der Teilnehmer hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss, aber spätestens 4 Tage vor dem Seminartermin, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Erfolgt ein Rücktritt innerhalb von 4 Tagen vor dem Seminartermin, ist ein Entgeltanteil von 50% zu zahlen, es sei denn, es wird ein neuer absolut verbindlicher Termin genannt, der durch Vorkasse innerhalb von 8 Tagen bestätigt ist.
Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Für die Rechtzeitigkeit sind vorgenannte Fristen maßgeblich. Mündliche Erklärungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert. Das bloße Fernbleiben vom Seminar entbindet nicht von der Zahlungspflicht. In diesem Fall wird das gesamte Schulungsentgelt zur Zahlung fällig.
4. Programmänderung
Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Teilnehmerzahl oder unvorhergesehener Verhinderung des Seminarleiters Lehrveranstaltungen abzusagen. Verschiebungen im Unterrichtsverlauf berechtigen die Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Minderung des Entgeltes, soweit der Gesamtzuschnitt der Lehrveranstaltung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
5. Haftung
Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, dann jedoch nur für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
6. Geistige und körperliche Eignung des Teilnehmers
Der Teilnehmer muss 18 Jahre alt sein. Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie Fähigkeiten entsprechend dem Berufsbild werden erwartet. Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung nach bestem Wissen, dass er diesen Eignungen entspricht.
Jürgen Lipps